In Deutschland ist das Recht zur Jagd an den Besitz von Grund und Boden gebunden. Das heißt: Wer einen Wald besitzt, hat grundsätzlich auch das sogenannte Jagdrecht. Aber dieses allein reicht nicht aus, um auch wirklich im eigenen Wald jagen zu dürfen. Dafür braucht man zusätzlich das sogenannte Jagdausübungsrecht. Dieses bekommt man aber nur, wenn man mindestens 75 Hektar zusammenhängende Fläche besitzt – das entspricht etwa 100 Fußballfeldern.
Die meisten privaten Waldbesitzenden in Deutschland haben aber sehr kleine Flächen. Viele besitzen nur ein paar Hektar Wald, oft weniger als ein Fußballfeld. Dadurch können sie nicht selbst über die Jagd in ihrem Wald entscheiden, sondern müssen sich einem gemeinsamen Jagdbezirk anschließen – und dort haben sie kaum Einfluss.
Wenn Wildtiere junge Pflanzen auf Wiesen oder Feldern abfressen, können Landwirte eine Entschädigung bekommen. Im Wald ist das nicht anders aber deutlich schwieriger, weil sich die Schäden schwerer nachweisen und berechnen lassen – obwohl sie dort ebenso große finanzielle Verluste verursachen können.
Ein weiteres Problem: Rehe fressen nicht wahllos. Sie bevorzugen besonders wertvolle Baumarten wie Eiche, Weißtanne oder Edellaubhölzer. Dadurch wächst oft nur das nach, was das Wild nicht so gerne frisst – z. B. Fichte oder Buche. So entsteht ein Wald mit geringer Artenvielfalt.